3. Änderung zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die dritte Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sportstätten entscheiden. Diese Regelung umfasst die Gebühren für Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine sowie weitere Nutzergruppen. Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, die Abrechnungsmodalitäten und die Definition der Nutzergruppen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Abrechnungszeitraum für Dauernutzer. Bisher erfolgte die Erstellung der Abrechnungen zur Mitte eines Halbjahres, wobei sowohl das vergangene als auch das kommende Quartal berücksichtigt wurden. Dies führte bei kurzfristigen Schließungen von Sportstätten, etwa aufgrund von Baumaßnahmen oder Einzelterminen, zu Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung. Künftig soll die Abrechnung erst nach Abschluss jedes Halbjahres durchgeführt werden.
Zudem sieht die Vorlage eine präzisere Definition der Nutzergruppen vor. Ziel ist es, eine eindeutige Zuordnung und eine strukturierte Bearbeitung aller Nutzungsanfragen für die städtischen Sportstätten zu gewährleisten. Die Änderung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratung im Ausschuss für Bürgeranliegen, Ehrenamt und Sport sowie im Betriebsausschuss 3, bevor er im Dezember im Rat der Stadt zur Entscheidung ansteht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241108141924-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241108145038-0