Bebauungsplan Nr. 268 "Südlicher Abschnitt Westring" hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 268 „Südlicher Abschnitt Westring“ beschließen, womit die Verwaltung mit der Planerstellung beauftragt wird. Das etwa sechs Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Behringhausen und umfasst gewerbliche Flächen entlang des Westrings.
Die Aufstellung erfolgt aufgrund einer Anpassung an das aktuelle Einzelhandelskonzept der Stadt. Während das Gebiet früher als Sonderstandort für den großflächigen Einzelhandel geführt wurde, ist nun die Förderung von produzierendem Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen die zulässigen Nutzungsarten konkretisiert werden. Dabei ist eine Einschränkung von reinen Lagernutzungen sowie Logistikbetrieben zur Vermeidung von Verkehrsbelastungen Teil der Planung. Auch Regelungen zu Vergnügungsstätten und Werbeanlagen sind Bestandteil der geplanten Festsetzungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die ökologische Gestaltung des Gebiets. Ziel ist eine klimaresiliente Struktur, die durch Maßnahmen zur Regenwasserabkopplung, verstärkte Versickerung und Begrünung die Starkregevorsorge unterstützt und das lokale Kleinklima verbessert. Zudem sollen Baugrenzen sowie Vorgaben zur Begrenzung der Bodenversiegelung festgelegt werden, um die städtebauliche Qualität zu sichern.
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