Zustimmung zum Wirtschaftsplan des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2024 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, für zwei spezifische Teilbetriebe zustimmen. Die Vorlage 2024/001 betrifft die Bereiche Dienstleistungen sowie Straßeninfrastruktur. Gemäß der Satzung des Kommunalunternehmens bedürfen Kalkulationsgrundlagen von Teilbetrieben, in denen Erstattungsleistungen der Stadt vorgesehen sind, der Zustimmung des Rates.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sind Erstattungsleistungen in Höhe von insgesamt 324.616 Euro veranschlagt. Diese umfassen die Fahrbereitschaft für die Verwaltungsführung, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz. Die Verwaltung erkennt die vom EUV kalkulierten Beträge in voller Höhe an. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
Für den Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – sieht der Wirtschaftsplan Erstattungsleistungen in Höhe von 6.904.841 Euro vor. Diese Leistungen werden auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung erbracht. Auch dieser veranschlagte Betrag wird von der Stadt in voller Höhe anerkannt. Investitionen des EUV sind dabei auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2024 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240123115050-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240123115058-0