Bestellung eines Schriftführers und dessen Stellvertretung für den Kommunalwahlaussschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am 10. Oktober 2024 wird über die Bestellung eines Schriftführers sowie dessen Stellvertretung beraten. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/196 sieht vor, eine Person als Schriftführer für das Gremium zu benennen und eine entsprechende Vertretung einzusetzen.
Die vorgeschlagene Benennung erfolgt auf Grundlage der Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung NRW sowie des Paragrafen 16 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt. Durch diese personelle Regelung wird die administrative Unterstützung für die Arbeit des Ausschusses sichergestellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßige Berührung zur Folge hat. Die entsprechende Regelung wurde durch die Wahlleiterin zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
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