Einteilung des Stadtgebietes in 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kommunalwahlausschuss befasst sich mit der Einteilung des Stadtgebietes von Castrop-Rauxel in 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025. Grundlage für diese Einteilung ist die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030. Die Berechnung der Bezirke basiert auf dem Stand der Wahlberechtigten vom 30. April 2024.
Um die gesetzlich vorgeschriebene Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten pro Bezirk einzuhalten, sind Anpassungen der Grenzen vorgesehen. So werden Teile der Bahnhofstraße sowie der Schubertstraße aus dem Wahlbezirk 15 dem Wahlbezirk 14 zugeordnet, um eine Unterschreitung des Durchschnittswerts zu korrigieren. Zudem wird ein Teil der Richard-Wagner-Straße aus dem Wahlbezirk 21 dem Wahlbezirk 16 zugeschlagen, damit die Obergrenze der Abweichung nicht erreicht wird. Ziel dieser Änderungen ist es, einen Puffer zur Höchstabweichungsgrenze zu gewährleisten.
Die Einteilung der Stimmbezirke sowie die Auswahl der Wahllokale liegen in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Es ist beabsichtigt, die Stimmbezirke analog zur Europawahl 2024 einzuteilen. Die Auswahl der entsprechenden Wahllokale hat bereits begonnen.
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