Lärmaktionsplanung der 4. Stufe Hier: Entwurf Lärmaktionsplan 4. Stufe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/002 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der 4. Stufe wurde die Lärmkartierung der Straßenwege für Städte in Nordrhein-Westfalen, die keine Ballungsräume sind, durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt. Diese Kartierung umfasst Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr, während Kommunal- und Kreisstraßen nicht berücksichtigt wurden.
Nachdem bereits im Zeitraum vom 22. November bis zum 21. Dezember 2023 eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattgefunden hat, soll nun eine weitere Phase der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2024 durchgeführt werden. In dieser Phase können Anregungen und Einwendungen beim EUV Stadtbetrieb eingereicht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen soll der endgültige Lärmaktionsplan erstellt und im Juni der Ausschussrunde vorgestellt werden, um anschließend die Berichterstattung über die Bezirksregierung an die Europäische Union einzuleiten. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240207074815-0