Barrierefreier Ausbau von 10 Haltestellenpunkten in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/078 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs vorschreibt. Im Jahr 2015 wurden alle Bushaltestellen im Stadtgebiet durch den EUV Stadtbetrieb erfasst, woraus sich 265 Haltestellenpunkte in der Straßenbaulast der Stadt ergaben.
In den Jahren 2016 bis 2023 wurden bereits 44 Haltestellenpunkte mit einem Volumen von rund 1.300.000 Euro barrierefrei umgebaut, wobei 1.100.000 Euro durch Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) finanziert wurden. Verschiedene Förderperioden für Haltestellen an Orten wie der Karlstraße, dem Engelsburgplatz oder der Engellaustraße werden im Zeitraum 2023 bis 2025 abgeschlossen.
Für das Jahr 2024 ist die Beantragung neuer Fördermittel beim VRR für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen. Diese umfassen die Gotenstraße, den Habinghorster Friedhof, die Oberhofstraße, die Overbergstraße sowie den Neuroder Platz an der Frohlinder Straße. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf circa 406.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt, den Ausbau unterstützt und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt ist nicht vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240313111854-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240313111904-0