Barrierefreier Ausbau von 10 Haltestellenpunkten in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/079 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Grundlage für die Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr vorschreibt. Im Rahmen einer Bestandserfassung und Priorisierung im Jahr 2015 wurden insgesamt 265 Haltestellenpunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert.
In den Jahren 2016 bis 2023 wurden bereits 44 dieser Haltestellen unter Verwendung von Fördermitteln des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) barrierefrei umgestaltet. Für das Jahr 2024 sind weitere Umbauten geplant. Im aktuellen Vorhaben sollen nun für zehn weitere Haltestellenpunkte Fördermittel beim VRR beantragt werden. Zu den spezifischen Standorten, für die im Jahr 2024 die Beantragung der Mittel vorgesehen ist, gehören die Haltestellen Gotenstraße, Habinghorst Friedhof, Oberhofstraße, Overbergstraße sowie der Neuroder Platz an der Frohlinder Straße.
Der Ausbau der Haltestellen soll gemäß den geltenden DIN-Normen erfolgen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und den geplanten Ausbau der vorgeschlagenen Haltestellenpunkte unterstützt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage als nicht haushaltsberührend angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 351303100078
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240313113359-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240313113452-0