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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel

2024/241 13.11.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel setzt sich im Dezember 2024 mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 im Bereich der Straßenreinigung sowie der entsprechenden Satzung auseinander. Laut der vorliegenden Berechnung der Verwaltung sind für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung keine Änderungen der Gebühren vorgesehen.

Eine Anpassung wird lediglich für den Fahrbahnwinterdienst vorgeschlagen. Die Gebühr pro laufendem Frontmeter soll von bisher 1,70 Euro auf 1,61 Euro gesenkt werden. Diese Änderung betrifft die Reinigungsklassen 1 bis 6, 8 sowie die Klasse 9. Trotz einer prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent für das Jahr 2025 ergibt die Berechnung keine Notwendigkeit für eine Anpassung der Gebühren für die regulären Reinigungsleistungen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Berechnung zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedürfen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates, bevor die Satzung offiziell bekannt gemacht werden kann.

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