Gebührenbedarfsberechnung 2025 und Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel -Wochenmarktsatzung-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Verwaltungsrats EUV am 11. Dezember 2024 sowie des Stadtrats am 12. Dezember 2024 wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 im Bereich der Wochenmärkte zur Kenntnis genommen. Damit einhergehend steht der Beschluss, die bestehende Satzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel – die sogenannte Wochenmarktsatzung – nicht zu ändern.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die aktuelle Berechnung des Gebührenbedarfs. Trotz einer für das Jahr 2025 prognostizierten Inflationsrate von zwei Prozent ergibt sich aus der vorliegenden Kalkulation keine Notwendigkeit, die Gebühren im Bereich der Wochenmärkte anzupassen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241211144633-0