Verwendung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Verwendung von Mitteln aus dem finanziellen Ausgleich gemäß dem Belastungsausgleichsgesetz G9. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schulträgern einen Ausgleich für die Kosten gewährt, die durch die Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium entstehen. Dies umfasst insbesondere die Investitionen in Schulraum und dessen Ausstattung infolge der zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Teilbetrag in Höhe von 444.798,58 Euro bewilligt. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vor, um diesen Betrag im Haushalt korrekt zu verbuchen. Die Mittel sollen ab dem Jahr 2025 für einen Erweiterungsbau des Ernst-Barlach-Gymnasiums verwendet werden. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein weiterer Belastungsausgleich erwartet, wobei der Gesamtbetrag auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt wird.
Die Umsetzung der Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Dieser Vorbehalt erfolgt auf Anregung des Landrates Recklinghausen, da eine Prüfung der rechtlichen Tragfähigkeit solcher Praktiken durch die Bezirksregierung Münster stattfindet. Da die geplante Haushaltsüberschreitung den Wert von 75.000 Euro übersteigt, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.
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