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Sitzungsvorlage

Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen

2024/119 15.05.2024 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/119 befasst sich mit der Einrichtung von Schulstraßen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) aus dem Februar 2024, der rechtliche Leitlinien für die temporäre oder dauerhafte Sperrung von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Die Verwaltung prüft die Umsetzung dieser Regelungen auf Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, um die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen und Konflikte durch Bring- und Holverkehr zu reduzieren.

Gemäß den Vorgaben des Ministeriums können Schulstraßen durch Verkehrszeichen oder bauliche Elemente wie Poller eingerichtet werden, sofern ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren durchgeführt wurde. Dabei müssen die Erreichbarkeit für Anwohnende sowie die Durchfahrt für soziale Dienste sichergestellt bleiben. Die Verwaltung betont, dass eine Straßensperrung nicht als alleiniges Mittel betrachtet werden sollte, sondern Teil eines umfassenden schulischen Mobilitätsmanagements ist. Ergänzend sollen Maßnahmen wie die Nutzung von Elternhaltestellen geprüft werden, wobei in Castrop-Rauxel bereits an allen Grundschulen solche Zonen eingerichtet wurden.

Die Verwaltung plant, die Notwendigkeit von Schulstraßen im Stadtgebiet im Einzelfall zu prüfen und dabei die Kriterien des Landeserlasses anzuwenden. Ein konkretes Vorhaben liegt bereits für die Wilhelmschule vor, da die Schulleitung hierzu einen Antrag gestellt hat. Die weitere Umsetzung erfolgt sukzessive und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen sowie die Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse.

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