Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel plant für das Jahr 2025 eine Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, den Gebührensatz für diese Entsorgungsleistungen zu senken. Aktuell sind 50 Grundstückseigentümer in der Stadt betroffen, deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und bei denen durchschnittlich zwischen vier und fünf Kubikmeter Schlamm abgefahren werden.
Die neue Gebührenberechnung sieht einen Satz von 81,19 Euro pro angefangenem Kubikmeter Grubeninhalt vor. Damit sinkt der Betrag um 0,15 Euro im Vergleich zum bisherigen Satz von 81,34 Euro. Die Kalkulation basiert auf Verwaltungskosten in Höhe von 31,21 Euro pro Kubikmeter sowie Unternehmerkosten von 49,98 Euro pro Kubikmeter inklusive Umsatzsteuer. Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung für 2025 zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die entsprechende Satzung zustimmen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241126110710-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241127140428-0