Gebührenbedarfsberechnung 2025 -Stadtentwässerung- und Beschluss über die Entwässerungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In den Sitzungen des Verwaltungsrats EUV und des Rates der Stadt Castrop-Rauxel im Dezember 2024 wird die Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2025 behandelt. Die vorliegende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/248 legt dar, dass trotz einer für das Jahr 2025 prognostizierten Inflationsrate von etwa zwei Prozent keine unmittelbare Notwendigkeit für eine Anpassung der bestehenden Entwässerungsgebühren besteht.
Auf Grundlage dieser Berechnung wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss, die aktuelle Entwässerungssatzung nicht zu verändern, zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich die Kostenentwicklung im Bereich der Stadtentwässerung für das kommende Jahr auf einem moderaten Niveau bewegt und somit keine Änderung der Gebührensätze erforderlich ist. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird in dem Dokument nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241126101214-0