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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 (§ 116a GO NRW)

2024/146 02.08.2024 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die entsprechende Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 10. September 2024 sowie im Rat der Stadt am 12. September 2024 beraten.

Die Grundlage für diesen Verzicht ist die Inanspruchnahme der „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW. Die Verwaltung führt aus, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen, da mindestens zwei der gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Die Erträge sowie die Bilanzsummen des einzubeziehenden Aufgabenbereichs, des EUV Stadtbetriebs AöR, liegen unter der 50-Prozent-Marke der jeweiligen Werte der Stadt Castrop-Rauxel. Zudem wird der Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro für die kumulierte Bilanzsumme unterschritten. Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2023 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, basiert die Einschätzung auf den Daten des Jahres 2022 und Prognosen, wonach keine wesentlichen Änderungen der Verhältnisse zu erwarten sind.

Mit dem Verzicht auf den Gesamtabschluss bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2023 bestehen. Die Entscheidung über die Befreiung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. September 2024 erfolgen.

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