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Sitzungsvorlage

Sachstandsbericht zu den Fördermaßnahmen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des Landes

2024/082 19.03.2024 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht über verschiedene Förderprogramme dient der Kenntnisnahme und der Beschlussfassung über aktualisierte Maßnahmenlisten. Der Rat der Stadt soll die fortgeschriebenen Arbeitslisten zu den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (KInvFöG I und KInvFöG II) sowie zum Landesprogramm „Gute Schule 2020“ als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.

Im Rahmen des KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Großteil der Maßnahmen ist bereits abgeschlossen, wobei die Verwaltung die Beendigung bestimmter Projekte, wie etwa den barrierefreien Umbau am Markt, meldet. Die verbleibenden Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.

Das Programm KInvFöG II, das auf die Schulinfrastruktur beschränkt ist, umfasst ein Fördermittelvolumen von rund 6,59 Millionen Euro. Hierbei wurde berichtet, dass die Maßnahme zur Gesamtschule Ickern abgeschlossen ist, während der Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Aufgrund von Preissteigerungen bei diesem Projekt wurde der kommunale Eigenanteil durch den Einsatz von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht.

Das Programm „Gute Schule 2020“ basierte auf Kreditkontingenten der Jahre 2017 bis 2020 in einer Gesamthöhe von etwa 9,74 Millionen Euro. Obwohl das Programm bereits ausgelaufen ist, wird der Maßnahmenkatalog weiterhin umgesetzt, da die Verwendungsnachweise erst nach einer Frist von 48 Monaten erbracht werden müssen.

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