Sachstandsbericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform vor, der im Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen werden soll. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Bericht knüpft an vorangegangene Informationen der Verwaltung an und dient dazu, einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Grundlage der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärte. Nordrhein-Westfalen wendet das sogenannte Bundesmodell an, bei dem die Grundsteuerwerte auf den Stichtag 1. Januar 2022 rückbezogen werden. Ziel des Bundesgesetzgebers ist eine Aufkommensneutralität, wobei den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Hebesätze anzupassen, um die Einnahmen stabil zu halten.
Für Castrop-Rauxel stellt die Grundsteuer B eine wesentliche Einnahmequelle dar; für das Jahr 2024 sind Erträge in Höhe von rund 17,13 Millionen Euro veranschlagt. Im Jahr 2022 lag das Aufkommen pro Einwohner in der Stadt bei 229 Euro und damit über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Bericht umfasst zudem die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Landes NRW zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze.
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