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Sitzungsvorlage

Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 30.09.2024)

2024/253 19.11.2024 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstand des Haushaltssicherungskonzeptes zum Berichtsstichtag 30. September 2024 informiert. Aufgrund der seit 2011 bestehenden bilanziellen Überschuldung ist die Stadt nach den gesetzlichen Regelungen des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und jährlich fortzuschreiben.

Das für das Jahr 2024 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Juli 2024 nicht genehmigt. Die entsprechende Ablehnungsverfügung enthielt verschiedene Nebenbestimmungen. Eine dieser Vorgaben sieht vor, der Kommunalaufsicht zum Berichtsstichtag 30. September 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorzulegen. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient dazu, den Rat über den Bericht in Kenntnis zu setzen, welcher der Kommunalaufsicht am 25. November 2024 vorgelegt wurde.

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