Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2024 zu verabschieden. Die Regelung sieht vor, dass Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen im Rahmen von Veranstaltungen für die Dauer von jeweils fünf Stunden, beginnend um 13:00 Uhr, geöffnet werden dürfen.
Die Planung für 2024 umfasst mehrere Termine in verschiedenen Stadtteilen. In der Altstadt sind für den 30. Juni 2024 ein Beach-Sommerfest sowie für den 20. Oktober 2024 ein Herbst- und Mittelaltermarkt vorgesehen. In Ickern ist am 25. August 202<0xC2>4 ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen eines Familienfestes geplant. In Habinghorst sind für den 03. März, den 07. Juli und den 06. Oktober 2024 Termine für ein Frühlings-, Sommer- und Erntedankfest vorgesehen. Zudem ist für den 08. September 2024 ein Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde angesetzt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass eine ursprüngliche Terminkollision zwischen dem Erntedankfest und dem Mittelaltermarkt im Oktober durch eine zeitliche Verschiebung des Mittelaltermarktes auf den 20. Oktober gelöst wurde, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Öffnung bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermöglicht. Die notwendigen Anhörungen der zuständigen Verbände und Institutionen werden im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Die Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeit ausgelegt.
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