Änderung der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel hat eine Änderung der Richtlinien des Jugendamtes, konkret der Beihilferichtlinien für Hilfen zur Erziehung, zur Beratung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Ergänzung der bestehenden Regelungen um den Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich.
Bisher sieht die Regelung vor, dass für Pflegeeltern der Kindergartenelternbeitrag ohne Überprüfung der Einkommensverhältnisse auf die zweite Einkommensstufe begrenzt und nach Vorlage des Beitragsbescheides erstattet wird. Die vorgeschlagene Änderung überträgt diese Regelung nun auch auf die Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offen Ganztagsschule. Damit sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um die Gewinnung von Pflegefamilien zu unterstützen und die Teilhabe von Pflegekindern zu fördern.
Die Verwaltung geht davon aus, dass etwa zehn Fälle pro Jahr von dieser Neuregelung betroffen sein werden. Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden mit einem jährlichen Sachaufwand von circa 2.200 Euro beziffert, wobei die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung als gesichert gilt. Die entsprechende Anpassung der Richtlinien soll die finanzielle Entlastung für Pflegeeltern im Rahmen der Ganztagsbetreuung sicherstellen.
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Dokumente
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