Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey / In der Recke' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2024/062 befasst sich der Betriebsausschuss 3 mit dem Bebauungsplan Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“ im Ortsteil Schwerin. Der Ausschuss soll den Beschluss fassen, den Geltungsbereich des Plans anzupassen und den Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen.
Die Anpassung des Geltungsbereichs erfolgt aufgrund differenzierterer Planungsziele. Während eine Waldfläche im Norden aus dem Planbereich herausgenommen wurde, da dort kein Regelungsbedarf besteht, wurde der Bereich im Westen und Osten erweitert, um auf Siedlungsdruck sowie die Entwicklung von Freiraumstrukturen zu reagieren. Ziel der Planung ist es, bestehende Freiraumstrukturen zu bewahren und die Rahmenbedingungen für bauliche Nutzungen zu klären.
Ein wesentlicher Aspekt der Planung ist der Schutz vor Starkregenfolgen. Durch die Festlegung eines Hochwasserrückhaltebeckens und den weitgehenden Ausschluss einer Bebauung auf bestimmten Flurstücken soll verhindert werden, dass Regenwassermengen in angrenzende Siedlungsbereiche verdrängt werden. Der Plan sieht zudem Festsetzungen für Waldflächen und wasserrechtliche Regelungen für den Bachlauf vor. Die baulichen Festsetzungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherung der überbaubaren Flächen am Bestand, um die Entwicklung von Freiraumfunktionen zu ermöglichen und gleichzeitig klare Rahmenbedingungen für die Erweiterung von Hauptgebäuden zu schaffen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240312142122-0
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20240314112051-0
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