Ernennung einer Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung am 11. Juni 2024 liegt ein Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Schriftführerfunktion vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel ist für die Ausschüsse die Erstellung von Niederschriften über die gefassten Beschlüsse vorgesehen. Diese Protokolle werden von einer vom Rat oder dem Haupt- und Finanzausschuss bestellten Person sowie vom Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnen.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, eine neue Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung zu bestellen. Gleichzeitig wird die Abbestellung der bisherigen Schriftführerin beantragt. Mit der Neubesetzung der Funktion ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Castrop-Rauxel. Die rechtliche Grundlage für diese personelle Änderung bildet die entsprechende Anwendung der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der geltenden Geschäftsordnung des Rates.
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