Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Kenntnisnahme - Neuaufstellung eines einfachen Mietspiegels in Castrop-Rauxel

2024/125 24.05.2024 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Aufgrund des Mietspiegelreformgesetzes, das seit dem 1. Juli 2022 die Erstellung eines Mietspiegels für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vorschreibt, plant die Stadt Castrop-Rauxel die Neuaufstellung eines einfachen Mietspiegels. Der derzeit gültige qualifizierte Mietspiegel ist lediglich bis zum 31. März 2025 anwendbar.

Eine neue Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, der wissenschaftlichen Grundsätzen folgt, ist nach Angaben der Verwaltung aus haushalterischen Gründen aktuell nicht umsetzbar. Die geschätzten Aufwendungen für eine rechtssichere Aufstellung eines qualifizierten Mietspiegels belaufen sich auf etwa 50.000 Euro. Da die gesetzliche Vorgabe keine spezifische Form des Mietspiegels vorschreibt, beabsichtigt die Stadtverwaltung stattdessen die Erstellung eines einfachen Mietspiegels.

Zur Umsetzung der Neuaufstellung soll ein Arbeitskreis Mietspiegel eingerichtet werden, dem auch Vertreter von Interessenverbänden angehören werden. Der Betriebsausschuss 3 nimmt den vorliegenden Sachverhalt zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente