Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) sowie Teilbetriebsübergang des Bereichs 67 (Stadtgrün und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 01.01.2025 hier: Abschluss eines Delegationsvertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb (AöR)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel prüft die Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR), um die Friedhofsträgerschaft sowie die Satzungshoheit für das Friedhofs- und Bestattungswesen zum 1. Januar 2025 zu übertragen. Dieses Vorhaben baut auf vorangegangenen Beschlüssen zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich des ehemaligen Tiefbauamtes auf.
Im Rahmen der Vorlage wird die Zustimmung zu einem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Delegationsvertrages zwischen der Stadt und dem EUV Stadtbetrieb beantragt. Die Verwaltung ist beauftragt, diesen Vertrag mit dem Vorstand des EUV abzuschließen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung notwendiger Änderungen an der Kommunalunternehmenssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Der Vertrag regelt zudem die personelle Fortführung der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Beschäftigten im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist von der Zustimmung des Landrates des Kreises Recklinghausen abhängig. Des Weiteren ist vorgesehen, nach Vorliegen der Werte aus dem Jahresabschluss 2024 im Jahr 2025 eine separate Regelung für die Übertragung von Anlagevermögen, wie Grundstücke und technische Anlagen, zu treffen. Die Stellungnahme des Personalrates zur geplanten Maßnahme liegt der Vorlage bei.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 352511100273
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241128122250-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241128122301-0