Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Budget 36.04 - Hilfen zur Erziehung; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.10.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Oktober 2024 genehmigen. Diese betrifft die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Budget für Hilfen zur Erziehung. Der Beschlussvorschlag, der vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied unterbreitet wurde, dient der Deckung von Mehraufwendungen im laufenden Haushaltsjahr.
Die Verwaltung führt als Gründe für den gestiegenen Bedarf eine Kostenentwicklung bei Stunden-, Tagessätzen und Pauschalangeboten an, die auf Tarifanpassungen und Inflation zurückzuführen ist. Zudem wurde ein Anstieg der Fallzahlen verzeichnet, insbesondere bei der Unterbringung minderjähriger unbegleitter Flüchtlinge. Da die entsprechenden Kostenerstattungen durch das Land zeitversetzt erfolgen, stehen diese Mittel im aktuellen Haushaltsjahr noch nicht zur Verfügung. Der gesamte Mehraufwand beläuft sich auf rund 3.997.000 Euro.
Zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten werden überplanmäßige Erträge sowie Minderaufwendungen in anderen Bereichen des Haushalts herangezogen. Dazu gehören unter anderem höhere Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie geringere Aufwendungen bei der Kreisumlage und den Zinsen für Kassenkredite. Da die geplanten Ausgaben die festgelegte Wertgrenze überschreiten, ist die Entscheidung des Rates erforderlich.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241128100336-0