Delegation von Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) sowie Teilbetriebsübergang des Bereichs 67 (Stadtgrün- und Friedhofswesen) an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Delegation verschiedener Aufgaben an den EUV Stadtbetrieb (AöR) zum 1. Januar 2025. Im Rahmen dieser Vorlage sollen die bisher im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages ausgeführten Aufgaben des ehemaligen Tiefbauamtes als eigenständige Aufgabe auf den EUV übertragen werden. Zudem ist vorgesehen, verschiedene Produktgruppen aus dem Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen an den EUV zu delegieren. Dies umfasst unter anderem die Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutz, Baumschutz sowie Aufgaben im Bereich Wald, Forst, Landwirtschaft und Gewässerunterhaltung. Auch das Friedhofs- und Bestattungswesen soll in den Zuständigkeitsbereich des EUV übergehen.
Ergänzend sollen die operative Durchführung von Spielplätzen aus dem Bereich der Kinderförderung an den EUV übertragen werden, während die strategische Spielplatzplanung weiterhin bei der Stadt verbleibt. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge auszuarbeiten. Diese Regelungen sollen auch die personalwirtschaftlichen Aspekte sowie den Übergang von Anlagengut, wie Grundstücke und technische Anlagen des Friedhofswesens, regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
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