Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses. Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung dieses Gremiums bilden die Paragrafen 4 und 5 des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie Paragraph 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sieht die Regelung vor, dass dem Ausschuss weitere beratende Mitglieder angehören, wozu auch eine Vertretung der katholischen Kirche gehört.
Da die bisherige persönliche Stellvertretung für die Vertretung der katholischen Kirche für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat das Dekanat Emschertal eine neue Person als persönliche Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss benannt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese personelle Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses förmlich festzulegen.
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