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Sitzungsvorlage

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel

2024/022 29.01.2024 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/022 befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß dem Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten und alle fünf Jahre einen Brandschutzbedarfsplan unter Beteiligung der Feuerwehr zu erstellen und fortzuschreiben. Zur Erarbeitung des Plans wurde das externe Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH hinzugezogen, welches auf Basis einer Bestandsaufnahme Empfehlungen für das Schutzniveau im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung formuliert hat.

Der Plan bestätigt das bisherige Schutzziel für das Stadtgebiet. Die Kernstruktur der Feuerwehr soll beibehalten werden, wobei die Standortverlagerung der Hauptwache eine wesentliche Änderung darstellt. Durch den Neubau der Hauptwache an der Klöcknerstraße sowie die damit verbundene Verlagerung des Löschzuges Habinghorst soll die Erreichbarkeit im Stadtgebiet verbessert und zeitgemäße Arbeits- sowie Ausbildungsstätten geschaffen werden. Zudem ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Castrop vorgesehen.

Für die ehrenamtlichen Kräfte wird das Ziel verfolgt, die aktuelle Stärke und Qualifikation beizubehalten bzw. durch Mitgliederwerbung auszubauen. Die Unterstützung der Jugendfeuerwehr als Nachwuchsgewinnung bleibt ein Bestandteil der Planung. Die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen soll konsequent fortgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur Kenntnis nimmt, den Brandschutzbedarfsplan beschließt und die Verwaltung mit der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen beauftragt.

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