Sofortprogramm Innenstadt - Städtebauliche Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt Hier: Beschluss des Endberichts
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Endbericht sowie den Rahmenplan zur städtebaulichen Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt entscheiden. Die Vorlage basiert auf einem durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ geförderten Prozess, für den die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt hat. Ziel der Neugestaltung ist die Stärkung der Innenstadt als multifunktionaler Ort für Handel, Wohnen, Kultur und Freizeit sowie die Schaffung von Investitionssicherheit für Eigentümer und Investoren.
Der vorliegende Rahmenplan resultiert aus der Ausarbeitung einer Vorzugsvariante, die auf Bestandsanalysen, einer Parkraumerhebung und einer verkehrsräumlichen Betrachtung basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Nutzung des Hochbunkers: Da ein Abriss wirtschaftlich nicht darstellbar ist, sieht das Konzept eine Aufstockung für Wohnnutzung sowie eine Öffnung für gastronomische und kulturelle Zwecke vor. Weitere bauliche Maßnahmen umfassen eine neue Blockrandbebauung auf dem Postareal sowie die Möglichkeit zur punktuellen Aufstockung des Küchenstudios.
Im Bereich Mobilität ist die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Herner Straße vorgesehen, der Parkflächen bündelt und durch Angebote wie Radstationen und Car-Sharing ergänzt wird. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll modernisiert und auf zehn Bussteige angepasst werden. Die Parkfläche „Im Ohr“ soll in eine Grünfläche umgewandelt werden. Der Rahmenplan dient als langfristige Grundlage für die Bauleitplanung und künftige Investorenanfragen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 352902100061
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240229120327-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240229120333-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20240229120339-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20240229120344-0