Verstätigung der 'Offenhaltung von 5 Grundschulhöfen in Castrop-Rauxel' zur Kompensation von fehlenden Spiel- und Bewegungsflächen in einzelnen Stadtteilen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/109 des Jugendhilfeausschusses sieht die Verstetigung der Offenhaltung von fünf Grundschulhöfen in Castrop-Rauxel vor. Ziel der Maßnahme ist es, fehlende Spiel- und Bewegungsflächen in einzelnen Stadtteilen zu kompensieren. Nach einer einjährigen Testphase, die von März 2023 bis März 2024 lief, sollen die Schulhöfe der Wilhelmschule (ausgenommen der OGS-Bereich), der Schule Am Busch, der Erich-Kästner-Schule, des Standorts Am Hügel 6 (nur vorderer Bereich) sowie der Lindenschule dauerhaft als Spielflächen genutzt werden können.
Die Nutzung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Flächen sind montags bis freitags außerhalb des Schul- oder OGS-Betriebs für Kinder unter 14 Jahren bis 20 Uhr freigegeben, während in den Ferien die Zeiten von 8 bis 20 Uhr gelten. Ballspiele sind nur auf vorgesehenen Flächen gestattet, und Radfahren ist auf Übungszwecke beschränkt. Sollten Vandalismus oder signifikante Lärmbelästigungen zunehmen, ist eine standortspezifische Neuberatung vorgesehen.
Die abschließende Evaluation der Testphase ergab insgesamt positive Rückmeldungen von Schulleitungen und Hausmeisterdiensten. Während die Nutzung an Standorten wie der Erich-Kästner-Schule gut angenommen wird, wurden Herausforderungen wie die Schließanlage an der Wilhelmschule, die Dienstzeiten am Standort Lindenschule oder Müllaufkommen am Standort Am Hügel identifiziert. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept umzusetzen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240430130117-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240430130123-0
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