Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 beschließen. Die vorliegende Vorlage empfiehlt für das Jahr 2025 die Festlegung eines einheitlichen Hebesatzes von 825 Hebesatzpunkten. Diese Neuregelung ist Teil der Umsetzung der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zurückgeht und die Anwendung neuer Bewertungsverfahren für Grundstücke vorschreibt.
Die Verwaltung hat den Rat bereits in vorangegangenen Sitzungen über den Entwicklungsstand der Reform informiert. Die Neubewertung der Grundstücke muss landesweit bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Für die Stadt Castrop-Rauxel stellt die Grundsteuer B eine zentrale eigene Einnahmequelle dar, wobei für das Haushaltsjahr 2024 Erträge in Höhe von etwa 17,13 Millionen Euro veranschlagt sind. Die Reform des Bundesgesetzgebers sieht keine strukturelle Erhöhung des Steueraufkommens vor, lässt den Kommunen jedoch die Möglichkeit, durch Anpassungen der Hebesätze auf die durch die Neubewertung entstehenden Belastungsverschiebungen zu reagieren.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241209161923-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241127120506-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20241209161921-0