Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bürgermeister beauftragen, einen neuen Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW abzuschließen. Die geplante Vereinbarung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle in Castrop-Rauxel geschaffen, da die aktuelle Vereinbarung zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Die Verbraucherzentrale NRW betreibt die Beratungsstelle in der Stadt bereits seit November 1981 und nutzt seit 2012 Räumlichkeiten in der Mühlengasse. Die Verwaltung hat auf Basis der bestehenden Vertragsbeziehungen einen Entwurf zur Neuaufstellung der Vertragsgrundlagen erarbeitet. Für den Zeitraum der neuen Vertragslaufweise werden Sachaufwendungen in einer Gesamthöhe von rund 794.557 Euro veranschlagt. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung sichergestellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250410111225-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250428102519-0