Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitglieder des Rates der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Festsetzung von Zuwendungen für Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitglieder. Die Mittel dienen der Deckung sächlicher und personeller Aufwendungen für die Geschäftsführung. Gemäß dem vorliegenden Entwurf umfasst die Ausstattung für das Jahr 2025 einen Mietzuschuss von 3.600 Euro sowie einen Sockelbetrag von 4.000 Euro pro Fraktion. Zusätzlich werden pro Fraktionsmitglied ein Betrag von 952,18 Euro sowie ein Personalkostenzuschuss für eine halbe Stunde pro Woche gewährt.
Für Gruppen ist eine proportionale Ausstattung vorgesehen, die mindestens 80 Prozent der Mittel einer entsprechenden Fraktion umfasst. Einzelne Ratsmitglieder ohne Fraktionsbindung erhalten Sach- und Kommunikationsmittel zur Sitzungsvorbereitung; alternativ kann der Rat finanzielle Zuwendungen beschließen. Neu in der Vertretung befindliche Fraktionen erhalten zudem eine einmalige Pauschale von 1.000 Euro für die Erstausstattung mit Büromöbeln und IT-Equipment.
Die jährliche Anpassung der Pauschalen erfolgt auf Basis der tariflichen Entwicklungen in der Entgeltgruppe TVöD EG8. Die Vorlage enthält detaillierte Berechnungen für die verschiedenen Fraktionen wie SPD, CDU, AfD, GRÜNE, LINKE, BSW, FDP und PARTEI für die Jahre 2025 und 2026. Über die Verwendung der bereitgestellten Mittel ist ein gesonderter Nachweis zu führen.
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