Verteilung der Ausschussvorsitze
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 27. November 2025 wird über die Verteilung der Ausschussvorsitze beraten. Gemäß der Sitzungsvorlage 2025/176 benennen die Fraktionen die Ausschüsse, für deren Vorsitz sie die Leitung beanspruchen. Die Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen erfolgt entweder auf Basis einer Einigung der im Rat vertretenen Fraktionen oder durch Anwendung des sogenannten Zugriffsverfahrens nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren.
Bei Anwendung des Zugriffsverfahrens werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen in der Reihenfolge der erreichten Höchstzahlen zugeteilt. Sollten bei der Berechnung gleiche Höchstzahlen entstehen, entscheidet das Los, welches durch den Bürgermeister gezogen wird. Die Vorsitzenden werden aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder bestimmt. Von dieser Regelung sind bestimmte Gremien ausgenommen, wie etwa der Haupt- und Finanzausschuss, der unter dem Vorsitz des Bürgermeisters steht, sowie der Kommunalwahlausschuss, dessen Vorsitz durch den Wahlleiter beziehungsweise den Bürgermeister wahrgenommen wird.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden durch eine Fraktion innerhalb einer zweiwöchigen Frist mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder widersprochen werden kann. Ein solcher Widerspruch muss schriftlich erklärt werden.
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