Widmung der neu hinzugekommene Flächen der Straße "Grutholzallee" gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 der Stadt Castrop-Rauxel steht die Widmung neuer Flächen der Grutholzallee auf der Tagesordnung für die Sitzung am 26. Juni 202läufig. Gegenstand der Vorlage 2025/106 ist die Einstufung bestimmter Grundstücksflächen als Gemeindestraßen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die betroffenen Flächen in der Gemarkung Rauxel umfassen die Flurstücke 144, 148, 150, 152, 153, 154, 155, 169, 170 und 171 der Flur 24. Diese Bereiche wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 253 „Gesundheitszentrum Grutholz“ durch einen Dritten ausgebaut. Durch einen Grundstücksübertragungsvertrag sind diese Flächen bereits in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel übergegangen.
Damit die neu hinzugekommenen Abschnitte der Grutholzallee den Status einer öffentlichen Straße erhalten, ist eine formale Widmung durch die zuständige Straßenbaubehörde erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die genannten Flächen als Gemeindestraße für die Allgemeinheit zu widmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250602104746-0