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Ernennung eines Schriftführers sowie Stellvertreters für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-Rauxel

2025/219 02.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Ernennung eines Schriftführers sowie eines Stellvertreters beraten. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu führen sind.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführer und einer weiteren Person als Stellvertreter vor. Die Bestellung erfolgt auf Basis der Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit Paragraph 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß den geltenden Bestimmungen ist die Niederschrift, die in Form eines Beschlussprotokolls erstellt wird, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch diese Entscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt.

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