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Tischvorlage

Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses

2025/014 03.02.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Die Besetzung dieses Gremiums ist durch das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel geregelt. Neben den 15 stimmberechtigten Mitgliedern sieht die rechtliche Grundlage vor, dass dem Ausschuss weitere beratende Mitglieder angehören, wozu auch eine Vertretung der evangelischen Kirche zählt.

Da das bisherige Mitglied für diese Funktion nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Evangelische Kirchenkreis Herne eine neue Vertretung für den Jugendhilfeausschuss benannt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Neubesetzung der Position vor, um die satzungsgemäße Vertretung der evangelischen Kirche im Ausschuss sicherzustellen.

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