Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplanes für die Stadt Castrop-Rauxel nach dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW

2025/044 03.03.2025 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Nach dem Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2024 bereitet die Stadt Castrop-Rauxel die Erstaufstellung eines kommunalen Wärmeplans vor. Als planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt verpflichtet, eine flächendeckende Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Erstellung des Plans einzuleiten. Unterstützt wird dieser Prozess durch den EUV Stadtbetrieb im Bereich Umwelt, dem hierfür auch die entsprechenden Fördermittel zugewiesen werden. Zur Finanzierung der Erstaufstellung stehen den Kommunen staatliche Mittel aus einem Belastungsausgleich zur Verfügung. Die Stadt Castrop-Rauxel hat die entsprechenden Tranchen für die Jahre 2024 und 2025 bereits erhalten. Als Grundlage für die Bestandsaufnahme dienen bestehende Erhebungen, wie etwa im Rahmen der Klimaneutralität, des Transformationsplans Fernwärme oder des Wasserstoffprojekts „H2! Reallabor Castrop-Rauxel“.

Die Berichterstattung über den Fortschritt und die zeitlichen Abläufe erfolgt an die zuständigen Gremien, namentlich den Ausschuss für Klima und Umwelt sowie den Betriebsausschuss 3. Der Rat der Stadt hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Einleitung der Planungsprozesse durch die Verwaltung zu bestätigen.

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