Außerplanmäßige Mittelbereitstellung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9) nach § 83 GO bei der Position "Abgang Zuwendung Land - Einzelmaßnahme" zur späteren Verwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 78.289,52 Euro. Diese Mittel sind für den finanziellen Ausgleich gemäß dem Belastungsausgleichsgesetz G9 vorgesehen, um die Kosten zu decken, die durch die Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge an Gymnasien entstehen. Dies umfasst insbesondere Investitionen in die Ausstattung und Schaffung von Schulraum infolge der zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I.
Die Grundlage für den Antrag ist ein Bescheid des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem September 2025. Im Zuge einer Überprüfung im Jahr 2024 wurde ein erhöhter Bedarf festgestellt, woraufhin die Stadt neben dem bereits eingeplanten Betrag diesen zusätzlichen Erhöhungsbetrag bewilligt bekam. Die entsprechenden Mittel wurden von der Verwaltung bereits als Anzahlung verbucht.
Die Bereitstellung auf einer spezifischen Abgangsposition ist erforderlich, um eine korrekte Verwendung und Ermächtigungsübertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2026 zu gewährleisten. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Entscheidung des Rates notwendig. Der Beschluss steht zudem unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Der Vorgang wird als haushaltsneutral eingestuft.
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