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Sitzungsvorlage

Teilweise Einziehung eines Flurstücks der Westhofenstraße gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

2025/016 04.02.2025 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 befasst sich mit dem Antrag zur Einleitung eines Einziehungsverfahrens für einen Teil des Flurstücks 266 in der Westhofenstraße in Castrop. Grundlage hierfür ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Verfahren einzuleiten und – sofern nach der öffentlichen Bekanntmachung keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erhoben werden – die teilweise Einziehung durchzuführen.

Hintergrund des Vorhabens ist, dass zwei Teile des besagten Flurstücks mit einer Größe von 159 Quadratmetern und 156 Quadratmetern derzeit an Anlieger verpachtet sind, um deren Grundstücke bzw. Vorgärten zu erweitern. Da die entsprechenden Pachtverträge ausgelaufen sind, haben sich die betroffenen Anlieger mit dem Wunsch an den EUV gewandt, diese Flächen käuflich zu erwerben. Laut der Vorlage haben die Flächen aufgrund der langjährigen Verpachtung keine Bedeutung mehr für den öffentlichen Verkehr. Das Einziehungsverfahren dient als Rechtsgrundlage für die Eigentumsübertragung. Vor dem Erlass der Einziehung soll das Vorhaben mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten.

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