Erstaufstellung des Kommunalen Wärmeplanes nach dem Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) Hier: Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wird über den aktuellen Sachstand zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans informiert. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom März 2025 wurde der Verwaltung die Projektsteuerung für diesen Prozess zugeordnet. Gemäß dem Bundeswärmeplanungsgesetz sowie dem Landeswärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 Kommunale Wärmepläne vorzulegen.
Zur Finanzierung der Erstaufstellung stehen den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, wobei die Stadt Castrop-Rauxel bereits Tranchen für die Jahre 2024 und 2025 erhalten hat. Die Projektsteuerung erfolgt durch den Bereich Umwelt des EUV Stadtbetriebs. Als wesentliche Akteure sind neben der zuständigen Fachabteilung auch das Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beteiligt, welche primär die Datenlieferung übernehmen werden.
Der Planungsprozess umfasst die Einteilung des Stadtgebietes in Teilgebiete, eine Eignungsprüfung sowie die Erhebung von Wärmeverbrauchs- und Gebäudedaten. Ziel ist die Erstellung eines Szenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045, ergänzt durch Meilensteine für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Dabei werden verschiedene Wärmequellen wie Geothermie, Solarthermie oder Abwärme analysiert. Als nächster Schritt sind die Erstellung datenschutzrechtlicher Vereinbarungen sowie die Aufbereitung der Datengrundlagen in Abstimmung mit den Stadtwerken vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250417120300-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250605095756-0