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Sitzungsvorlage

Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für die Zeit vom 01.04.2025 - 31.03.2027

2025/070 07.04.2025 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2027 vorgelegt. Die Entscheidung über die Fortführung der Märkte steht auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses 1 sowie des Rat der Stadt. Grundlage der Festsetzung ist die Gewerbeordnung, welche den Veranstalter, den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, zur Durchführung der Märkte an den festgelegten Orten und zu den angegebenen Zeiten verpflichtet.

Die Wochenmärkte finden weiterhin in den Stadtteilen Castrop, Habinghorst und Ickern statt, wobei die Veranstaltungsflächen unverändert bleiben. In der Castroper Altstadt sind die Märkte jeweils dienstags, donnerstags und samstags angesetzt, wobei die Öffnungszeit am Samstag bis 13:30 Uhr reicht. Im Ortsteil Ickern finden die Märkte dienstags und freitags statt, während in Habinghorst die Märkte mittwochs und samstags abgehalten werden. Die reguläre Öffnungszeit der Märkte ist grundsätzlich von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt.

Die Vorlage regelt zudem spezifische Marktverlegungen im Bereich der Castroper Altstadt sowie Anpassungen anlässlich der Veranstaltung „Castrop kocht über“. Durch die zweijährige Festsetzungsfrist soll die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sichergestellt und die Existenzgrundlage der Markthändler gewahrt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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