Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

6. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2026

2025/074 08.04.2025 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die sechste Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ über den 31. Dezember 2025 hinaus für weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 von der Besteuerung auszusetzen. Eine befristete Aussetzung dieser Steuer wurde bereits in früheren Satzungsänderungen festgelegt und zuletzt bis Ende 2025 verlängert.

Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Aussetzung aufgrund des geringen Ertragspotenzials und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands. Die jährlichen Einnahmen aus dieser Steuer beliefen sich in der Vergangenheit auf maximal 6.000 Euro. Zudem wird angeführt, dass die Personalressourcen im Finanzbereich in anderen Bereichen der Steuererhebung wirtschaftlicher eingesetzt werden können. Als weitere Gründe für die Empfehlung werden die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation sowie ein geringeres Angebot an steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen genannt.

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Maßnahme nicht, da die entsprechenden Erträge für den Zeitraum ab 2026 nicht veranschlagt wurden. Die Entscheidung soll bereits jetzt getroffen werden, um eine Beendigung der Steuerbefreiung zum 1. Januar 2026 zu verhindern. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Neukonstituierung des Rates nach den Wahlen im September 2025 von Bedeutung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente