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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 267 "Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

2025/003 09.01.2025 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Beschluss einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 267 „Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße“ entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, die Sperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB als Satzung zu erlassen, um die laufende Aufstellung des Bebauungsplans abzusichern.

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe sowie für Handwerksbetriebe, deren Nutzung die angrenzenden Wohnbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachfrage nach kleinteiligen Mietlagerflächen und Mietgaragen gestiegen ist, was mit der geplanten Ansiedlung von Gewerbebetrieben konkurriert. Zudem soll im Rahmen der Planung der Umgang mit logistikorientierten Nutzungen geregelt werden, um eine mögliche Überlastung der Infrastruktur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen zu vermeiden. Da bereits zwei Bauvorhaben im Planungsgebiet, die den Zielen des Bebauungsplans entgegenstehen, vorläufig zurückgestellt wurden, ist die Sicherung der Planung durch die Veränderungssperre erforderlich.

Die Sperre soll zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten und kann um drei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich. Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt.

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