Bebauungsplan Nr. 268 "Südlicher Abschnitt Westring" hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor, eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 268 „Südlicher Abschnitt Westring“ als Satzung zu beschließen. Die Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde bereits im Dezember 2024 beschlossen. Ziel der neuen Planung ist die Festlegung von Rahmenbedingungen für eine klimaresiliente und zentrenverträgliche städtebauliche Struktur, welche die Funktion des Gebiets als Gewerbegebiet zugunsten von produzierenden Betrieben, Handwerk und Dienstleistungen stärken soll.
Die Notwendigkeit der Veränderungssperre begründet sich durch aktuelle Entwicklungen im Plangebiet zwischen der A 42 und dem Erinpark. Dazu gehören unter anderem die derzeit ungenutzte Fläche eines Grundstücks nach der Zerstörung eines Baumarktes sowie die erwartete Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters. Zudem sollen ökologische Ziele, wie die Regenwasserabkopplung vom Entwässerungsnetz und die Reduzierung der Bodenversiegelung im Rahmen des Emscherumbaus, in die Planung einfließen. Da bestehende Ansiedlungsinteressen den neuen Planungszielen entgegenstehen könnten, soll die Sperre die Durchführung des Aufstellungsverfahrens sichern. Die Veränderungssperre ist zunächst auf zwei Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Es entstehen durch diesen Beschluss keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 380901100003
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250131130427-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20250131130430-0