Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 11. Dezember 2025 wird über die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beraten. Hintergrund ist, dass in einer vorangegangenen Sitzung am 27. November 2025 zwar die Besetzung von sieben Mitgliedern des Aufsichtsrates durch den Rat der Stadt festgelegt wurde, dabei jedoch die Wahl einer Person zum Vorsitzenden unterblieben ist.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH kann der Rat der Stadt sieben Personen in das Gremium entsenden. Ein Mitglied des Aufsichtsrates muss laut Satzung der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte Person aus der Verwaltung sein. Da die Stadt Castrop-Rauxel mit einem Anteil von 50,1 % als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, ist sie dazu berechtigt, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bürgermeister gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH zu wählen. Der Bürgermeister bekleidete diese Funktion bereits in der vorangegangenen Wahlperiode des Stadtrates.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 380912100230