Einführung Tempo 30 Ickerner Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur möglichen Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf der Ickerner Straße (L 645) vorgelegt. Der Betriebsausschuss 1 und der Rat der Stadt sollen diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Hintergrund der Prüfung ist die Neufassung der Straßenverkehrsordnung, welche neue Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landesstraßen ermöglicht, insbesondere im Bereich von Fußgängerüberwegen und Schulwegen.
Die Untersuchung zeigt, dass die Ickerner Straße als hochfrequenter Schulweg dient, da Kinder aus verschiedenen Wohngebieten die Straße nutzen, um zur Marktschule zu gelangen. Zwar liegen keine schutzbedürftigen Einrichtungen unmittelbar an der Straße, jedoch wurde festgestellt, dass die Sichtweite an einem Fußgängerüberweg bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht ausreichend ist, während sie bei Tempo 30 gegeben wäre. Eine Beobachtung im Mai 2025 ergab zudem, dass Fahrzeuge an einem Zebrastreifen häufig nicht ausreichend verlangsamten oder anhielten.
Die Verwaltung bewertet die Einführung von Tempo 30 als sinnvoll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Da die durchschnittliche Geschwindigkeit (V85) bereits bei etwa 35,5 km/h liegt, werden keine wesentlichen Fahrzeitverluste für den ÖPNV erwartet. Die endgültige Umsetzung hängt von den ausstehenden Stellungnahmen von Strassen NRW, der Polizei, der DSW21 und der Feuerwehr ab. Sobald diese vorliegen, kann die Anordnung der Verkehrszeichen erfolgen.
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