Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Betriebsausschuss 1 sowie dem Rat der Stadt eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vor. Gegenstand der Vorlage Nummer 2025/115 ist das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch als Lachgas bekannt, an Minderjährige innerhalb des Stadtgebiets.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Mai 2025. In diesem wurde ein Antrag der CDU-Fraktion umgesetzt, wonach die Verwaltung eine Regelung nach dem sogenannten Dortmunder Modell ausarbeiten soll, solange auf Bundes- oder Landesebene keine entsprechende gesetzliche Grundlage für ein Verbot vorliegt. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird nun der Entwurf der Verordnung zur formellen Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden durch die Vorlage nicht angegeben.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250610113108-0