Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2024)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat der Stadt einen Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für den Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 vor. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung seit dem Jahr 2011 ist die Stadt gemäß § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und dieses jährlich fortzuschreiben.
Das für das Jahr 2024 fortgeschriebene Konzept wurde vom Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 10. Juli 2024 nicht genehmigt. Die entsprechende Ablehnungsverfügung enthielt verschiedene Nebenbestimmungen. Eine dieser Vorgaben sieht vor, der Kommunalaufsicht zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 vorzulegen. Der entsprechende Bericht wurde der Aufsichtsbehörde im April 2025 übermittelt. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird dem Rat der Stadt dieser Sachstand zur Kenntnis gegeben.
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Dokumente
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