Bestellung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Vertreter/innen in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 27. November 2025 über die Bestellung von Mitgliedern für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht die Entsendung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen in das Gremium vor.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieses Ausschusses ergibt sich aus § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser schreibt die Einrichtung eines solchen Ausschusses für Kommunen vor, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist dabei gesetzlich geregelt: Er setzt sich zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Mitgliedern und zu einem Drittel aus durch den Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt ist die Anzahl der durch den Rat zu bestellenden Mitglieder auf sechs festgelegt. Die Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern ist nach der Gemeindeordnung zulässig. Mit der vorliegenden Vorlage wird die personelle Besetzung des Ausschusses beantragt, wobei keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Entscheidung entstehen.
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